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Angelsportverein Hemsen-Borken e.V.

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Jedes Vereinsmitglied und jeder Gastangler erhält heute vom Verein seinen Erlaubnisschein und geht an unser herrliches Angelgewässer, ob in Hemsen, Borken oder im "Paradies".

Eine einfache und tolle Sache!

Aber wer weiß schon, welche Anstrengungen unternommen werden mussten, um diesen Zustand zu erreichen?
Alte Schriftstücke, Gerichtsurteile, eidesstattliche Erklärungen und Stellungnahmen, die in den Vereinsunterlagen in Originalausfertigung, teilweise bis ins Jahr 1926 datiert, vorhanden sind, legen Zeugnis darüber ab, wie jahrelang ein "Tauziehen" um die Fischereirechte stattfand.

Schon seit der Zeit vor dem 1. Weltkrieg hatten die an der Ems gelegenen Gemeinden die entsprechenden Fischereirechte innerhalb ihrer Gemeindegrenzen inne. Voraussetzung hierfür war jedoch immer, dass diese Rechte frist- und formgerecht ins "Wasserbuch" eingetragen wurden.
Im Jahre 1956 mussten u. a. die Ortsvorsteher von Hemsen und Borken in einem Gerichtsverfahren in Osnabrück beweisen, dass sie diese Rechte haben eintragen lassen, denn in den Kriegswirren nach dem 2. Weltkrieg waren viele Unterlagen nicht mehr auffindbar.
Nur der Sorgfalt unserer damaligen Ortsvorsteher in ihrer Ausführung ist es zu verdanken, dass es ihnen gelang, diesen Nachweis zu erbringen. Ein wichtiges Dokument, das neben anderen als Beweis in diesem Verfahren diente, war eine eidesstattliche Erklärung des Hemsener Bürgers Bernhard Wekenborg - sie lautet wörtlich:

"Ich, der Pensionär Bernhard Wekenborg, geb. 23.01.1884, wohnh. in Hemsen, erkläre an Eides statt, dass die Gemeinde Hemsen - solange ich mich erinnern kann - die Fischerei in der Ems an meinen Vater, Hermann Wekenborg, verpachtet hatte.
Ich weiß auch, dass mein Vater damals für die Fischerei, ich ging noch zur Schule, 10,-- Mark bezahlen musste. Für wieviel Jahre er jeweils bezahlt hat, weiß ich nicht mehr. Seit dem Tode meines Vaters bin ich der Pächter der Fischerei in der Ems."

Hemsen, Krs. Meppen, den 4. Februar 1954
gez. Bernahrd Wekenborg


Am Ende des Prozesses stand fest, die Gemeinden Hemsen und Borken waren rechtmäßige Inhaber der Fischereirechte und blieben es auch.

Als im Jahre 1938 das "Neue Wehr" mit dem "Durchstich" und im Jahre 1959 der "Durchstich Roheide" fertiggestellt waren, erwarben unsere Ortsvorsteher in mühevollen Verhandlungen die Fischereirechte an den Emsaltarmen "Oberhalb", "Unterhalb", "Roheide" und "Bergham", da diese gemäß den geltenden Gesetzen an den Gewässereigentümer, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das WSA Meppen gefallen waren.
Ihre Rechte, Erlaubnisscheine auszustellen, übertrugen die Gemeinden Hemsen und Borken, vertreten durch den stellvertr. Bürgermeister Heinrich Conen, Hemsen, und den Bürgermeister Koopmann, Borken, an den ASV Hemsen-Borken e. V., vertreten durch den Vorsitzenden Heinrich Müller, per Vertrag am 19.07.1971.

Änderungen in der Verpachtung ergaben die spätere Gemeinde- u. Gebietsreform
sowie das neue Fischereigesetz. Ihr seht, liebe Leser, was heute so einfach aussieht, hat den zur damaligen Zeit Verantwortlichen aus unseren Gemeinden viel Energie und Kampfgeist abverlangt.


Hier ein Bild vom ersten gewählten Vorstand:
Vorstand

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